FAQ

Was ist die AARU Verkehrsunfallforschung?

Was ist die AARU Verkehrsunfallforschung?

Die AARU (Audi Accident Research Unit) ist ein interdisziplinäres Forschungsprojekt des Universitätsklinikums Regensburg in Zusammenarbeit mit der AUDI AG. Das Forschungsprojekt dient der Grundlagenforschung und das Ziel ist die Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Durch die Weiterentwicklung bestehender Systeme für die aktive und passive Sicherheit sowie dem Einsatz neuer Techniken soll dauerhaft die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr verbessert werden.

Wie kann man aus einzelnen Unfällen etwas lernen?

Die Analyse von einzelnen Verkehrsunfällen ist die Grundlage der interdisziplinären Forschungstätigkeit. Dazu gehört die Erarbeitung einer genauen Unfallrekonstruktion sowie die Erfassung aller entstandenen Verletzungen und aller Begleitumstände, die zu dem Unfall geführt haben. Die Erkenntnisse aus allen Einzelfällen werden anonymisiert zusammengefasst und bieten so die Möglichkeit, allgemeingültige Aussagen abzuleiten.

Woher haben Sie die Kontaktdaten?

Wir erhalten die Kontaktdaten der Unfallbeteiligten von der Polizei. Die Polizei ist hierzu gesetzlich befugt. Hintergrund hierfür ist, dass die Verkehrsunfallforschung von großem öffentlichen Interesse ist und zur Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit dient.

Woher weiß die AARU von den Unfällen?

Der Großteil der Verkehrsunfälle wird uns von der Polizei gemeldet. Die Polizei ist vom Bayerischen Innenministerium angewiesen, dies zu tun. Hintergrund hierfür ist, dass die Verkehrsunfallforschung von großem öffentlichen Interesse ist und zur Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit dient. Zusätzlich erfährt die AARU auch aus der Presse von Verkehrsunfällen. Die AARU kontaktiert dann von sich aus die Polizei, um die für eine Fallbearbeitung notwendigen Informationen zu erhalten.

Ist mein Datenschutz gewahrt?

Datenschutz hat bei der AARU höchste Priorität. Wir unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes. Unsere Mitarbeiter unterliegen entweder gesetzlichen Schweigepflichten oder sind besonders zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. Alle personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Fallbearbeitung unverzüglich anonymisiert, d. h. gelöscht bzw. geschwärzt. Wir geben keine Befragungsdaten oder Ergebnisse der einzelnen Untersuchungen an Dritte weiter. Details zur Verarbeitung der Daten können Sie den Datenschutzinformationen für die AARU entnehmen.

Welche Daten werden erhoben?

Es werden in den drei Disziplinen Medizin, Psychologie und Technik Daten erhoben, die dann für das Gesamtverständnis des Unfalls zusammengefügt werden. Das Team Medizin erhebt im Rahmen eines Interviews die personenbezogenen Daten der Unfallbeteiligten und deren Verletzungen und wertet Krankenhausunterlagen aus. Das Team Psychologie untersucht durch Befragung der Unfallbeteiligten mögliche Ursachen der Unfallentstehung. Das Team Technik untersucht die Beschädigungen aller beteiligten Fahrzeuge sowie die Unfallstelle und rekonstruiert den Unfallablauf. Details zur Verarbeitung der Daten können Sie den Datenschutzinformationen für die AARU entnehmen.

Bekommt man einen Abschlussbericht über den Unfall?

Uns ist es nicht möglich, den Unfallbeteiligten einen Abschlussbericht zukommen zu lassen. In diesem wären auch Informationen zu weiteren Beteiligten und technische Angaben enthalten, die wir aufgrund des Datenschutzes und unserer besonderen Verschwiegenheitspflichten nicht weitergeben dürfen.

Kann die AARU als Gutachter tätig werden?

Nein, im Rahmen des unabhängigen Forschungsprojektes AARU klären wir nicht die Schuldfrage, sondern unser Ziel ist es, durch unsere Erkenntnisse die allgemeine Verkehrssicherheit zu steigern. Wir sind nicht durch Dritte beauftragbar.

Kann die Versicherung auf die Daten und Akten der AARU zugreifen?

Die AARU ist ein unabhängiges Forschungsprojekt des Universitätsklinikums Regensburg und arbeitet nicht mit Versicherungen zusammen. Die Versicherungen der Unfallbeteiligten können nicht auf die Akten der AARU zugreifen. Es besteht auch keine Möglichkeit, dass eine Versicherung Akten der AARU beschlagnahmt.

Warum sollte ich bei der AARU mitmachen?

Unser Ziel ist es, Unfälle – wie Ihren – umfassend zu verstehen und daraus zu lernen. Sie können uns dabei unterstützen und mit Ihrem Einzelfall einen wichtigen Beitrag leisten, indem wir auch Ihren Unfall genauer untersuchen dürfen. Durch Ihre Sicht der Dinge helfen Sie uns, wichtige Erkenntnisse zur Unfallvermeidung zu gewinnen und somit künftig die allgemeine Verkehrssicherheit zu steigern.

Was kommt auf mich als Halter:in zu?

Sie werden in der Regel telefonisch kontaktiert mit der Bitte um die Einwilligung, dass sich ein Techniker der AARU das verunfallte Fahrzeug ansehen darf. Im Optimalfall teilen Sie uns den Standort des Fahrzeugs mit und was damit passieren soll (Reparatur, Verkauf, Verschrottung).

Was kommt auf mich als Fahrer:in zu?

Sie werden zunächst für ein medizinisches Interview telefonisch kontaktiert. Das Interview dauert in der Regel ca. 5-10 Minuten.
Dabei geht es u.a. um

  • Daten zu Ihnen als Person (z.B. Alter, Größe)
  • Ihre Verletzungen
  • Mögliche Vorerkrankungen

In einem zweiten Schritt werden Sie dann für ein telefonisches Interview zum Unfallhergang kontaktiert. Das Interview dauert in der Regel ca. 30 Minuten, ggf. auch kürzer.
Dabei geht es u.a. um

  • Ihre Sicht, wie der Unfall passiert ist
  • Interaktion mit dem Fahrzeug
  • Fahrerfahrung und Verkehrssituation
  • Wahrnehmung

Sie bekommen außerdem ein Anschreiben mit einer Einwilligungserklärung. Falls Sie verletzt waren, wären wir dankbar für die schriftliche Einwilligung, um die medizinischen Unterlagen anfordern zu können.

Was kommt auf mich als Mitfahrer:in zu?

Sie werden zunächst für ein medizinisches Interview telefonisch kontaktiert. Das Interview dauert in der Regel ca. 5-10 Minuten.
Dabei geht es u.a. um

  • Daten zu Ihnen als Person (z.B. Alter, Größe)
  • Ihre Verletzungen
  • Mögliche Vorerkrankungen

Sie bekommen außerdem ein Anschreiben mit einer Einwilligungserklärung. Falls Sie verletzt waren, wären wir dankbar für die schriftliche Einwilligung, um die medizinischen Unterlagen anfordern zu können.

Was kommt auf mich als Radfahrer:in zu?

Sie werden zunächst für ein medizinisches Interview telefonisch kontaktiert. Das Interview dauert in der Regel ca. 5-10 Minuten.
Dabei geht es u.a. um

  • Daten zu Ihnen als Person (z.B. Alter, Größe)
  • Ihre Verletzungen
  • Mögliche Vorerkrankungen

In einem zweiten Schritt werden Sie dann für ein telefonisches Interview zum Unfallhergang kontaktiert. Das Interview dauert in der Regel ca. 20 Minuten, ggf. auch kürzer.
Dabei geht es u.a. um

  • Ihre Sicht, wie der Unfall passiert ist
  • Fahrerfahrung und Verkehrssituation
  • Wahrnehmung

Sie bekommen außerdem ein Anschreiben mit einer Einwilligungserklärung. Falls Sie verletzt waren, wären wir dankbar für die schriftliche Einwilligung, um die medizinischen Unterlagen anfordern zu können.

Was kommt auf mich als Fußgänger:in zu?

Sie werden zunächst für ein medizinisches Interview telefonisch kontaktiert. Das Interview dauert in der Regel ca. 5-10 Minuten.
Dabei geht es u.a. um

  • Daten zu Ihnen als Person (z.B. Alter, Größe)
  • Ihre Verletzungen
  • Mögliche Vorerkrankungen

In einem zweiten Schritt werden Sie dann für ein telefonisches Interview zum Unfallhergang kontaktiert. Das Interview dauert in der Regel ca. 20 Minuten, ggf. auch kürzer.
Dabei geht es u.a. um

  • Ihre Sicht, wie der Unfall passiert ist
  • Verkehrssituation
  • Wahrnehmung

Sie bekommen außerdem ein Anschreiben mit einer Einwilligungserklärung. Falls Sie verletzt waren, wären wir dankbar für die schriftliche Einwilligung, um die medizinischen Unterlagen anfordern zu können.

Was macht die AARU mit den Daten?

Die Daten werden zur Unterstützung der Entwicklung von passiven und aktiven Fahrzeugsicherheitssystemen sowie automatisierten Fahrfunktionen genutzt. Darüber hinaus erfolgt eine aktive Produktbeobachtung. Die AARU gibt außerdem bei Bedarf Input für infrastrukturelle Maßnahmen. Die AARU betreibt außerdem intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Prävention, um die Erkenntnisse der AARU an die Allgemeinheit weiterzugeben.

Was hat die AARU schon erreicht?

Durch die interdisziplinäre Betrachtung der Verkehrsunfälle gewinnen wir ein umfassendes Verständnis davon, wie Unfälle ablaufen, warum sie passieren und welche Folgen sie mit sich bringen. Daraus können wir wichtige Erkenntnisse zur Unfallvermeidung, zur Weiterentwicklung der aktiven und passiven Sicherheit von Fahrzeugen und zur Reduzierung der Unfallfolgen ableiten. Das ist unser Beitrag, die allgemeine Verkehrssicherheit zu steigern.

Datenschutzinformationen

für die Teilnahme an der AARU Verkehrsunfallforschung

 

1 Allgemeines

Die AARU Verkehrsunfallforschung ist ein Forschungsprojekt des Universitätsklinikums Regensburg (UKR). Ziel ist es, Unfallursachen, Unfallhergänge und Unfallfolgen zu verstehen, um hieraus insbesondere psychologische, technische und medizinische Erkenntnisse zu gewinnen. Dadurch sollen zukünftig Unfälle vermieden oder zumindest die Unfallfolgen für alle Beteiligten reduziert werden.


1.1 Verantwortlicher

Das UKR nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und die diesem Schutz dienenden gesetzlichen Verpflichtungen sehr ernst.

Die gesetzlichen Vorgaben verlangen umfassende Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Nur wenn Sie ausreichend über Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung informiert sind, ist die Verarbeitung für Sie als betroffene Person nachvollziehbar. Unsere Datenschutzinformationen erklären Ihnen deshalb ausführlich, welche personenbezogenen Daten von uns im Rahmen der AARU Verkehrsunfallforschung verarbeitet werden.

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Vorgaben ist das

Universitätsklinikum Regensburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
AARU Verkehrsunfallforschung
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
93053 Regensburg
0941 944 31200
infoaaru.de

Im Folgenden "Verantwortlicher" oder „wir“ genannt.

Sie erreichen die mit dem Datenschutz beauftragte Person unter:

Der Datenschutzbeauftragte
Universitätsklinikum Regensburg
93042 Regensburg
0941 944 38630
dsbukr.de


1.2 Definitionen

Aus der DSGVO

Diese Datenschutzinformationen verwenden die Begriffe des Gesetzestextes der DSGVO. Die Begriffsbestimmungen (Art. 4 DSGVO) können Sie z.B. unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679 einsehen.

Datenkategorien

Wenn wir die verarbeiteten Datenkategorien angeben, sind darunter insbesondere die folgenden Daten gemeint:

  • Stammdaten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Personenkennziffer),
  • Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
  • Fallnummer (aus Kalenderjahr und einer fortlaufenden Nummer zusammengesetztes Pseudonym, welches jedem Fall zugeordnet und als ausschließliches Identifikationsmerkmal genutzt wird),
  • Unfallbericht (Angaben der Polizei zu Unfallhergang und Unfallfolgen; z.B. Tag, Uhrzeit, Ort des Unfalls, Zeugen, Verletzte, Sachschäden, Unfallgeschehen),
  • Übersichtsdaten zur Person (z.B. Körpergröße, Körpergewicht, Geschlecht),
  • Daten aus Krankenakten (z.B. Tag, Uhrzeit, Grund der Aufnahme, Einweisungsdiagnose, Aufnahmediagnose, nachfolgende Diagnosen, durchgeführte Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Aussagen zur Arbeitsfähigkeit, Vorerkrankungen, Medikamente),
  • Weitere Daten aus Interviews (Angaben der am Unfall beteiligten Person als betroffene Person in einem oder mehreren Interviews zu Vorerkrankungen, Medikamenten, Allergien sowie andere Angaben, die über die Daten aus Krankenakten und Unfallbericht hinausgehen),
  • Kfz-Daten (z.B. FIN = Fahrzeugidentifikationsnummer, Erstzulassung betroffenes Fahrzeug, Standort, Kilometerstand) und
  • Daten aus Kfz-Steuergeräten und ggf. Unfalldatenschreibern (z.B. Fehlerspeichereinträge wie Störungen und Defekte in Systemkomponenten, Betriebszustände wie Tankinhalt, Anschnallstatus, Geschwindigkeit, Lenkrichtung und Bremsverhalten).


1.3 Informationen zur Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten findet ausschließlich in den unten beschriebenen Fällen statt. Allerdings kann es in sehr unwahrscheinlichen, besonderen Ausnahmefällen dazu kommen, dass wir zur Weitergabe an Dritte gezwungen sind (insbesondere bei einer Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft). Ihre personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (z.B. Pseudonymisierung, Verschlüsselung) geschützt.


1.4 Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt oder eine vorgeschriebene Speicherfrist abläuft. Ferner werden die personenbezogenen Daten gelöscht, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben und es keinen anderen Rechtsgrund für deren weitere Speicherung gibt.

Die Löschung der Sie identifizierenden Angaben zu einem Fall erfolgt spätestens mit Abschluss der Fallbesprechung (siehe unten). Hiernach verbleiben bei der AARU Verkehrsunfallforschung ausschließlich anonymisierte Daten zur jeweiligen Fallnummer und Personenkennziffer, die von uns einer konkreten betroffenen Person nicht mehr zugeordnet werden können. Entscheidet sich die AARU Verkehrsunfallforschung gegen die Betrachtung eines Unfalls, werden die bereits erfassten, personenbezogenen Daten unverzüglich anonymisiert.

Eine erneute Identifizierung ist ausnahmsweise dort möglich, wo Sie uns – z.B. im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Betroffenenrechts (siehe unten) – Angaben mitteilen, die uns erlauben, einen Bezug zwischen Ihnen und dem bei uns dokumentierten Unfall herzustellen. Nach der Bearbeitung Ihres Anliegens werden die uns mitgeteilten, Sie identifizierenden Angaben wieder gelöscht, sodass ab dann wieder ausschließlich anonyme Daten bei uns vorliegen.


1.5 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling erfolgen nicht.


1.6 Rechte betroffener Personen

Sie haben als betroffene Person das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht gelten die Beschränkungen aus Art. 10 BayDSG.

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit Art. 20 BayDSG).

Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München

Ihnen steht es frei, sich bei einer anderen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Eine Liste der Aufsichtsbehörden finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/ (unter Service/Anschriften und Links).


1.7 Mitteilungspflichten des Verantwortlichen

Wir teilen allen Empfängern, denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 16, Art. 17 Abs. 1 und Art. 18 DSGVO mit, es sei denn, die Mitteilung ist unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Wir unterrichten Sie über die Empfänger, wenn Sie dies verlangen.


1.8 Pflicht zur Bereitstellung

Ihre Teilnahme an der AARU Verkehrsunfallforschung ist freiwillig. Sie sind zur Bereitstellung personenbezogener Daten nicht verpflichtet. Stellen Sie Ihre Daten nicht zur Verfügung, nachdem wir Sie um Ihre Unterstützung gebeten haben, wird der jeweilige Unfall nicht oder nur eingeschränkt in der AARU Verkehrsunfallforschung untersucht.


1.9 Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO erfolgt. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte gerichtet werden an die oben unter Ziff. 1.1 genannten Kontaktdaten.


1.10 Widerruf der Einwilligung

Sie haben gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 1 DSGVO das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird hiervon nicht berührt. Der Widerruf kann formfrei erfolgen (z.B. zu Beginn eines Interviews) und sollte gerichtet werden an die oben unter Ziff. 1.1 genannten Kontaktdaten.

  

2 Unsere Verarbeitungen personenbezogener Daten

2.1 Erfassung des Unfalls und Bereitstellung der Fallakte

Zweck der Verarbeitung: Erfassung des Unfalls nach Kenntniserlangung durch Hinweise von einer öffentlichen Stelle (z.B. Polizei, Rettungskräfte), einer an einem Unfall beteiligten Person, der AUDI AG aus dort bekannt gewordenen Unfällen, aus der Dokumentation über einen privaten e-Call oder aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Zeitung, Internet, eigene Inaugenscheinnahme verunfallter Fahrzeuge); Bereitstellung der Fallakte zwecks Durchführung der AARU Verkehrsunfallforschung bis zum Abschluss der Fallbearbeitung.

Rechtsgrundlage: Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 25 Abs. 1 BayDSG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt im Verständnis des Unfallhergangs aus technischer Sicht und der Bedingungen an der Unfallstelle; im Einzelfall Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO (Ihre Einwilligung bezogen auf das Auslesen von Daten aus Kfz-Steuergeräten und Unfalldatenschreibern).

Datenkategorien: Stammdaten, Kontaktdaten, Fallnummer, Unfallbericht, Übersichtsdaten zur Person, Daten aus Krankenakten, Kfz-Daten, Daten aus Kfz-Geräten und Unfalldatenschreibern, weitere Daten aus Interviews.

Empfänger der Daten: im Einzelfall öffentliche Stellen (z.B. Polizei oder Staatsanwaltschaft), AUDI AG, Volkswagen AG und VAIVA GmbH als Dienstleister und Auftragsverarbeiter.

Beabsichtigte Übermittlungen an Drittländer: keine.


2.2 Besichtigung von Fahrzeug und Unfallstelle sowie Rekonstruktion des Unfalls

Zweck der Verarbeitung: Erlangung von Informationen zu Unfallursachen, Unfallhergang und Unfallfolgen durch Besichtigung von Fahrzeug und Unfallstelle, ggf. ergänzt durch das Auslesen von Daten aus Kfz-Steuergeräten und Unfalldatenschreibern.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt im Verständnis des Unfallhergangs aus technischer Sicht und der Bedingungen an der Unfallstelle; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO (Ihre Einwilligung bezogen auf das Auslesen von Daten aus Kfz-Steuergeräten und Unfalldatenschreibern).

Datenkategorien: Stammdaten, Kontaktdaten, Fallnummer, Unfallbericht, Kfz-Daten, Daten aus Kfz-Steuergeräten und Unfalldatenschreibern.

Empfänger der Daten: AUDI AG, Volkswagen AG, VAIVA GmbH und CARIAD SE als Dienstleister und Auftragsverarbeiter; ggf. Dritte, bei denen sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Besichtigung befindet (z.B. Sachverständige, Autohäuser zum Nachweis der Berechtigung zum Zugriff auf das Fahrzeug).

Beabsichtigte Übermittlungen an Drittländer: keine.


2.3 Interviews mit der betroffenen Person

Zweck der Verarbeitung: Erlangung von Informationen zu Unfallursachen, Unfallhergang und Unfallfolgen durch Befragung der betroffenen Person(en) anhand standardisierter Interviews.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO (Ihre Einwilligung).

Datenkategorien: Stammdaten, Kontaktdaten, Fallnummer, Übersichtsdaten zur Person, weitere Daten aus Interviews.

Empfänger der Daten: AUDI AG, Volkswagen AG und VAIVA GmbH als Dienstleister und Auftragsverarbeiter.

Beabsichtigte Übermittlungen an Drittländer: keine.


2.4 Erlangung medizinischer Daten von den behandelnden, ärztlichen Stellen

Zweck der Verarbeitung: Erlangung von medizinischen Informationen zu Unfallursachen, Unfallhergang und den Unfallfolgen von den behandelnden, ärztlichen Stellen, auch aus Krankenhäusern.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO (Ihre Einwilligung).

Datenkategorien: Stammdaten, Kontaktdaten, Fallnummer, Übersichtsdaten zur Person, Daten aus Krankenakten.

Empfänger der Daten: AUDI AG, Volkswagen AG und VAIVA GmbH als Dienstleister und Auftragsverarbeiter; Dritte, von denen medizinische Daten abgefragt werden (z.B. Medizinisches Personal oder Krankenhäuser zum Nachweis der Berechtigung zur Abfrage der medizinischen Daten).

Beabsichtigte Übermittlungen an Drittländer: keine.


2.5 Erstellen der Fallberichte

Zweck der Verarbeitung: Aufbereitung der vorhandenen Informationen in pseudonymisierter Form zur Bewertung von Unfallursachen, Unfallhergängen und Unfallfolgen und um hieraus psychologische, technische und medizinische Erkenntnisse zu gewinnen. Wo möglich werden Informationen für die Fallberichte anonymisiert.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in der Auswertung, Verwaltung, Kategorisierung und dem Vergleich des Falls im Rahmen des Forschungsprojekts; für Gesundheitsdaten ergänzend: Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO, Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c BayDSG oder Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO (Ihre Einwilligung).

Datenkategorien: Stammdaten, Kontaktdaten, Fallnummer, Unfallbericht, Übersichtsdaten zur Person; die folgenden Datenkategorien werden ausschließlich für einzelne Berichte verarbeitet: Daten aus Krankenakten, weitere Daten aus Interviews.

Empfänger der Daten: AUDI AG, Volkswagen AG und VAIVA GmbH als Dienstleister und Auftragsverarbeiter.

Beabsichtigte Übermittlungen an Drittländer: keine.


2.6 Interdisziplinäre Fallbesprechung

Zweck der Verarbeitung: Interdisziplinäre Fallbesprechung als Abschluss der Fallbearbeitung zum Verständnis von Unfallursachen, Unfallhergängen und Unfallfolgen, um hieraus insbesondere psychologische, technische und medizinische Erkenntnisse zu gewinnen. Wo möglich werden Informationen für die interdisziplinäre Fallbesprechung anonymisiert.

Rechtsgrundlage: Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 25 Abs. 1 BayDSG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in der Auswertung, Kategorisierung und dem Vergleich des Falls im Rahmen des Forschungsprojekts; für Gesundheitsdaten ergänzend: Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO, Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c BayDSG oder Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO (Ihre Einwilligung).

Datenkategorien: Fallnummer, Unfallbericht, Übersichtsdaten zur Person, Daten aus Krankenakten, Kfz-Daten, Daten aus Kfz-Steuergeräten und Unfalldatenschreibern, weitere Daten aus Interviews.

Empfänger der Daten: AUDI AG, Volkswagen AG und VAIVA GmbH als Dienstleister und Auftragsverarbeiter.

Beabsichtigte Übermittlungen an Drittländer: keine.
 

2.7 Anonymisierung der Fallberichte und weiterer Erkenntnisse

Zweck der Verarbeitung: Anonymisierung der Fallberichte und weiterer Erkenntnisse durch vollständige Entfernung des Personenbezugs, um die anonymisierten Erkenntnisse für andere Forschung zu nutzen, ein-schließlich der Verbesserung der Fahrzeugsicherheit (Produktsicherheit) und der allgemeinen Verkehrs- und Fahrzeugsicherheit.

Rechtsgrundlage: Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 25 Abs. 2 BayDSG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in der weiteren Ver-wertung der Erkenntnisse aus der Verkehrsunfallforschung in anonymisierter Form; für Gesundheitsdaten ergänzend: Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO, Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c BayDSG.

Datenkategorien: Unfallbericht, Übersichtsdaten zur Person, Daten aus Krankenakten, Kfz-Daten, Daten aus Kfz-Steuergeräten und Unfalldatenschreibern, weitere Daten aus Interviews.

Empfänger der Daten: AUDI AG und VAIVA GmbH als Dienstleister und Auftragsverarbeiter.

Beabsichtigte Übermittlungen an Drittländer: keine.